Verpachtung von Dach- und Freiflächen, Bau schlüsselfertiger PV-Anlagen, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur und die Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen – hier finden Sie die wichtigsten Antworten.
Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen (FAQ) über verschiedene Themen, die u. a. im Zusammenhang mit der Verpachtung von Dachflächen oder Freiflächen, mit dem Bau schlüsselfertiger PV-Anlagen oder der Wirtschaftlichkeit von Solaranlagen stehen.
Themenüberblick
Antworten nach Themengebieten
Die Fragen sind nach Themen sortiert: Verpachtung von Dach- oder Freiflächen, Sanierung von Dächern, Batteriespeicher und Peak Shaving, das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG & EPBD) sowie allgemeine Fragen zur Photovoltaik.
Verpachtung von Dach- oder Freiflächen
Sanierung von Dächern
Batteriespeicher & Peak Shaving
Ladeinfrastruktur: GEIG & EPBD
Allgemeine Fragen zur Photovoltaik
FAQs
Alle Fragen und Antworten
Was ist ganz allgemein mit der „Verpachtung von Dachflächen“ bzw. „Flächenvermietung“ gemeint?
Das Verpachten ungenutzter Dachflächen ist seit 2008 ein marktgängiges Modell, bei dem Gebäudeeigentümer ihre Dachfläche an einen PV-Anlagenbetreiber verpachten. Verpächter und Pächter schließen einen Dachnutzungsvertrag. Der PV-Anlagenbetreiber installiert dann eine Solaranlage und betreibt diese circa 35 Jahre. Die installierte Anlagenleistung ist letztlich die Grundlage, anhand derer die zu zahlende Flächenpacht berechnet wird. Der Eigentümer erhält Pachtzahlungen, die jährlich oder als Einmalzahlung erfolgen können.
Dachfläche / Freifläche vermieten oder selbst in eine Anlage investieren?
Beide Varianten sind interessant. Wer nicht Betreiber einer gewerblichen Solaranlage werden möchte, sollte die Fläche vermieten. Wer Energiekosten senken und den Solarstrom selbst nutzen möchte, sollte selbst Betreiber werden. Wir bieten beides an: Wir bauen in Ihrem Auftrag Ihr schlüsselfertiges (turn-key) Solarkraftwerk auf Ihren Hallen / Ihrer Immobilie / Ihrer Freifläche oder pachten Ihre Freifläche oder Dachfläche.
Lohnt sich die Verpachtung von Flächen?
Ja. Die Vermietung Ihrer Dachflächen oder Freiflächen für eine große Solaranlage bringt Ihnen zusätzliche Einnahmen – ohne eigenes Risiko und ohne eigene Investition. Ohne Photovoltaik wären Dächer „tote Flächen“, die Kosten verursachen.
Wie viel Geld bekomme ich für meine Flächen?
Die Höhe der Pacht hängt von mehreren Faktoren ab – Art der Dacheindeckung, Ausrichtung, Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt, aber vor allem von der Flächengröße. Je größer, desto mehr PV-Leistung kann man theoretisch darauf installieren und desto höher die mögliche Pacht.
Welcher Aufwand und welche Kosten entstehen dem Verpächter der Dachflächen bzw. Freiflächen?
Der zeitliche Aufwand beschränkt sich auf Vertragsaushandlung, Notartermin für die Dienstbarkeit und Unterschriften als Eigentümer. Darüber hinaus entstehen Ihnen als Eigentümer von Dachflächen oder Freiflächen mit der Vermietung der Flächen keine Kosten. Der Pächter trägt alle Kosten.
Welches Risiko besteht für den Verpächter der Flächen?
Dem Verpächter entsteht kein Risiko. Der Anlagenbetreiber kümmert sich um alle behördlichen Belange. Die Anlage ist umfassend versichert – mit Haftpflichtversicherung sowie Elektronik- und Allgefahrenversicherung.
Welche Steuern fallen bei einer Dachverpachtung beim Vermieter an?
Pachteinnahmen sind steuerwirksam bei der Umsatzsteuer (wenn zutreffend) und hinsichtlich der Ertragsteuer (Einkommen- oder Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Bei einer Einmalzahlung wird diese über die Laufzeit verteilt besteuert.
Welche Gebäude kommen für die Dachflächenvermietung in Frage?
Grundsätzlich kommen fast alle Gebäude für die Dachflächenvermietung in Frage. Beispiele sind landwirtschaftliche Betriebe, Lagerhallen, Produktionshallen, Wohnanlagen, Industriehallen, Sportanlagen u. v. m. Die Mindestgröße liegt bei circa 1.000 m². Wichtig ist: keine dauerhafte Verschattung und keine übermäßige Verschmutzung durch Bäume, Staub oder Ammoniak.
Welche Freiflächen kommen für eine Flächenpacht in Frage?
Geeignet sind Flächen entlang von Bundesautobahnen und zweigleisigen Schienenwegen, Ackerflächen und Grünland, Konversionsflächen (Flugplätze, rückgebaute Industrie- und Gewerbegebiete, ehemalige Militärliegenschaften, renaturierter Tagebau, ehemalige Deponien) sowie bauliche Anlagen (Aufschüttungen, Deponien, asphaltierte Flächen, Lagerplätze, Kfz-Stellplätze, Sportflächen, Halden). Ein naher Netzanschluss ist hilfreich. Ungeeignet sind Biotope, Naturschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete oder Moore.
Wie lange dauert der Bau der Photovoltaikanlage, wenn ich meine Dachfläche vermieten möchte?
Die reine Bauzeit auf dem Dach nimmt bei einem solchen Projekt tatsächlich nicht so viel Zeit in Anspruch. In aller Regel dauern die Montagen zwischen 1 und 8 Wochen, je nach Anlagengröße. Mit vier Arbeitern schafft man eine 200-kWp-Anlage in circa einer Woche. Die Projektentwicklungsdauer – von der Flächensicherung bis zum Netzanschluss – dauert mehrere Monate.
Wie lange hält eine Photovoltaikanlage?
Eine PV-Anlage ist sehr langlebig. Man kann mit Sicherheit davon ausgehen, dass eine heute gebaute Solaranlage 40 Jahre und mehr problemlos funktionieren und Strom produzieren kann. Alle gängigen Modulhersteller geben 25 Jahre Leistungsgarantie. Wechselrichter werden über die Laufzeit kalkuliert ausgetauscht. Im Ergebnis wird eine gewerbliche Photovoltaikanlage, insofern sie fachgerecht installiert wurde und regelmäßig gewartet wird, aller Voraussicht nach mindestens 40 Jahre lang halten.
Müssen PV-Anlagen regelmäßig gewartet werden?
Um den reibungslosen und dauerhaften Betrieb der Photovoltaikanlage zu gewährleisten, sind Solaranlagen regelmäßig zu warten. Eine PV-Anlage ist NICHT wartungsfrei, aufgrund ihres Aufbaus aber wartungsarm. Die VDE schreibt eine Erstprüfung vor Inbetriebnahme vor (DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0100-712). Mindestens alle 4 Jahre muss eine wiederkehrende Prüfung nach DIN EN 62446-2 erfolgen. Jährlich werden kleinere Wartungen durchgeführt (Kontrolle von Modulbefestigung, Wechselrichter und technischen Komponenten). Solarkraftwerke werden fernüberwacht und unterliegen durchgehendem Monitoring.
Wie lang ist die Pachtlaufzeit, wenn ich mein Dach vermieten möchte?
Den Pachtvertrag schließen wir in der Regel für zunächst 21 Jahre (das ist der EEG-Förderzeitraum) mit anschließender Option auf Verlängerung um zwei Mal 7 Jahre, teils auch darüber hinaus. Insgesamt beträgt der Pachtzeitraum so meistens 35 Jahre. Jeder Pachtvertrag ist individuell.
In welchem Zustand müssen Dächer für eine Dachverpachtung sein?
Da die Nutzung auf bis zu 35 Jahre ausgelegt ist, sollte eine Dachsanierung im Vorfeld ausgeschlossen sein. Falls Ihre Dachfläche nicht neu ist oder vor kurzem erneuert wurde, sollten die Dächer vor der Dachvermietung instandgesetzt bzw. saniert werden. Die Kosten für eine solche Dachsanierung können von uns in Anrechnung auf die zu zahlende Pacht übernommen werden. Ganz entscheidend ist die ausreichende Tragfähigkeit der Dachkonstruktion, die von einem Statiker geprüft wird.
Kann man die Dachflächen vermieten und den Strom teilweise / ganz selbst nutzen?
Es ist grundsätzlich möglich, die Dachfläche zu vermieten und gleichzeitig den erzeugten Strom der PV-Anlage selbst zu nutzen. Man spricht dann von einer Überschusseinspeisung. Dafür braucht es einen relevanten Stromverbrauch am Standort. Die notwendige Hardware kostet signifikant mehr. Um zu prüfen, ob diese Lösung wirtschaftlich sinnvoll ist, wird die letzte Jahresstromabrechnung benötigt.
Wie wird der Strom der PV-Anlage bei einer Vermietung der Dächer genutzt oder verkauft?
Die Anlage speist Strom in das öffentliche Stromnetz ein. Der Anlagenbetreiber erhält für den Verkauf des Stromes über das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eine fixe Einspeisevergütung für jede Kilowattstunde für die ersten 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme – also max. 21 Jahre. Nach 20/21 Jahren produziert das Solarkraftwerk weiterhin Strom, der am freien Markt verkauft wird.
Wird bei einer Dachverpachtung bzw. Landverpachtung etwas im Grundbuch eingetragen?
Zur Sicherung des Pachtvertrages muss zwingend für die gesamte Laufzeit der (Dach-)Flächenvermietung die Eintragung einer erstrangigen Dienstbarkeit erfolgen. Diese beschränkt persönliche Dienstbarkeit und Vormerkung werden in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Eine Dienstbarkeit ist ein nicht wertminderndes Recht, welches den Betrieb der Solaranlage, den Zugang zur Anlage, das Leitungsrecht für die notwendigen Kabel sowie das Befahren zum Zwecke der Montage, Wartung etc. ermöglicht und dauerhaft sichert. Wichtig: Die Dienstbarkeit muss im Rang vor wertmindernden Rechten stehen. Ist bereits eine Grundschuld eingetragen, muss die Bank einem Rangrücktritt zustimmen. In aller Regel ist dies kein Problem und die Banken „spielen“ dabei mit. Bei einem Grundstücksverkauf kann die aufgewertete Immobilie einen höheren Verkaufspreis erzielen.
Was ist mit Bäumen, die Schatten verursachen würden, bei einer Dachvermietung?
Bei einer geplanten Dachverpachtung muss diese auch verschattungsfrei sein, um optimale Erträge durch die große, gewerbliche Solaranlage zu garantieren. Bäume, die Verschattung verursachen oder Gefahren darstellen, müssen vor Baubeginn beschnitten oder gefällt werden. Natürlich möchten wir als Unternehmen mit Fokus auf Umwelt und Nachhaltigkeit, wenn möglich, keine Bäume fällen, sondern erhalten. Deshalb agieren wir diesbezüglich abwägend und mit Augenmaß. Schwierig wird es, wenn die problematischen Bäume auf fremdem Grundstück stehen – dann muss eine Absprache mit dem Nachbarn erfolgen.
Wird für die Verpachtung der Dachfläche und den Bau einer großen Solaranlage eine Baugenehmigung benötigt?
Wenn Sie Ihre Dachflächen vermieten und wir eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach installieren, dann ist in Deutschland keine Baugenehmigung notwendig. PV-Anlagen sind auf Dächern / auf Gebäuden baugenehmigungsfrei. Anders bei Freiflächenanlagen – hier ist eine Baugenehmigung erforderlich, mitunter auch ein Bebauungsplan und eine Flächennutzungsplanänderung. Bei asbesthaltigen Dächern besteht ein Überbauungsverbot – diese müssen saniert werden, bevor Solarmodule montiert werden dürfen. Bei Freiflächen ab 10.000 m² kann TnT Neue Energien die Baugenehmigungen übernehmen.
Was geschieht nach Ablauf der Vertragslaufzeit bei einer Dachverpachtung?
Es gibt drei Optionen: I) Rückbau der Anlage und Verkauf als Abbauanlage oder Verkauf der Komponenten einzeln bzw. Zuführung in den Wertstoffkreislauf. II) Erneute Verlängerung des Pachtvertrages – der Eigentümer profitiert weiterhin von der Umsatzbeteiligung. III) Der Flächeneigentümer erwirbt die Photovoltaikanlage und profitiert weiterhin von den Erträgen.
Ist auch eine Sanierung von Asbestdächern möglich?
Ja, sogar asbesthaltige Dächer können durch uns saniert und mit einem langlebigen Trapezblech neu eingedeckt werden. Die Dachdecker entfernen und entsorgen die Wellasbestplatten fachgerecht nach den gesetzlichen Vorschriften. Sollten Ihre Dächer also noch Asbest enthalten, so ist die Verpachtung der Dachflächen in Kombination mit einer Sanierung und Installation einer Solaranlage nicht nur eine ökologisch, sondern auch eine wirtschaftlich äußerst attraktive Lösung. Asbestdächer sind gesundheitsschädlich; seit 1993 ist die Verarbeitung gesetzlich verboten. Sie finden sich noch heute auf Lagerhallen, Industriehallen, Garagen und in der Landwirtschaft. Wir tragen die Sanierungskosten und Sie profitieren durch die neuen Dachflächen und die zusätzlichen langfristigen Mieteinnahmen.
Mit welchem Material erfolgt die Dachsanierung?
Üblicherweise wird für die Dachsanierung ausschließlich Trapezblech mit einer Stärke von 0,63 – 0,75 mm von namhaften Herstellern verarbeitet. Stahltrapezblech ist extrem witterungsbeständig, langlebig und sehr stabil und eignet sich damit für lange Mietzeiten. Die Montage ist effizient und schnell. Außerdem kann man in der Regel die Dachfläche besser und optimaler ausnutzen und damit mehr Leistung installieren. Das Material ist leicht, sodass die bestehende Tragwerkskonstruktion in der Regel standhält.
Werden bei der Dachsanierung auch die Regenrinnen und Fallrohre erneuert?
Die vollständige Sanierung wird von TnT übernommen. Alle weiteren Kosten für Zusatzleistungen wie die Installation von Regenrinnen und Fallrohren etc. können wir hingegen nicht übernehmen. Die dafür anfallenden Kosten würden wir ohne einen Aufschlag weiterberechnen. Die kostenlose Sanierung beinhaltet: Demontage der alten Dachhaut, Entsorgung (mit strengen Vorschriften für asbesthaltige Platten) und Installation der neuen Dachhaut. Alternativ bleibt die alte Eindeckung erhalten, eine Holzunterkonstruktion wird aufgebracht und darauf Trapezblech installiert. Kostenpflichtige Sonderleistungen sind z. B. Antikondensvlies, farbiges Trapezblech, Abriss von Dachaufbauten, extra Dämmungen sowie Sandwichplatten statt Trapezblech.
Kann auch ein Dach mit Schweißbahnen bzw. Bitumendeckung saniert werden?
Ja, auch Dächer mit einer Eindeckung mit Bitumen-Schweißbahnen, auch Elefantenhaut genannt, können saniert werden. Solche Dächer sind regelmäßig wartungsintensiv und reparaturanfällig. Beim Sanierungsprozess wird auf die bestehende Eindeckung eine Holzlattung aufgebracht und verankert. Darauf wird dann Trapezblech montiert. Man erhält also sozusagen ein neues Dach auf dem alten Dach.
Was ist Peak Shaving?
Peak Shaving beschreibt in der Energiewirtschaft das gezielte Absenken und Glätten von Verbrauchsspitzen bei Unternehmen und Gewerbebetrieben. Solche kurzfristigen Lastspitzen („Peaks“) beeinflussen nicht nur die Stabilität des Stromnetzes, sondern haben auch direkte Auswirkungen auf die Energiekosten. Ein wesentlicher Bestandteil der Stromkosten sind Netznutzungsentgelte, die sich an der höchsten im Abrechnungszeitraum abgenommenen Leistung orientieren (üblicherweise 15-Minuten-Intervalle). Durch einen möglichst gleichmäßigen Stromverbrauch lassen sich diese Leistungspreiskosten des Strombezugs deutlich reduzieren.
Was ist der Unterschied zwischen Peak Shaving und Lastverschiebung?
Bei Peak Shaving reduziert der Verbraucher kurzfristig seinen Stromverbrauch durch Drosselung der Produktion oder das Zuschalten von Eigenerzeugungsanlagen bzw. Batteriespeichern. Bei der Lastverschiebung wird der Stromverbrauch zwar auch kurzzeitig gedrosselt, aber zu einem späteren Zeitpunkt, bei günstigeren Strompreisen oder geringerer Netzauslastung, wieder erhöht.
Wie hängen Lastspitzen und Netznutzungsentgelte zusammen?
Netze und deren Betreiber mögen keine Spitzen (weder auf der Bezugsseite noch der Erzeugungs- bzw. Einspeiserseite), da das Stromnetz auf Basis der maximalen Leistung im Netz geplant und ausgelegt wird. Viele Industrieunternehmen verursachen schwankende Lasten im Alltag. Der Netzbetreiber ermittelt anhand des maximalen mittleren Leistungsbezugs über 15-Minuten-Intervalle die Netznutzungsentgelte. Der höchste gemessene Leistungsmittelwert eines Intervalls bestimmt die Höhe der gesamten jährlichen Leistungskosten. Rechenbeispiel: Ein Unternehmen mit gleichbleibender Last von 500 kW zahlt bei 40 Euro pro kW und Jahr 500 kW × 40 € = 20.000 €. Durch eine einmalige Lastspitze von 100 kW plus 4 × 22 kW (Wallboxen) erhöht sich die Berechnungsgrundlage auf 688 kW, was Zusatzkosten von 7.520 € verursacht – allein durch eine 60-Minuten-Spitze an einem einzigen Tag.
Welche Rolle spielt Peak Shaving im Kontext von Energiewende und Flexibilität?
Aus Sicht der Verteilnetzbetreiber ist Peak Shaving sinnvoll, um Netzausbaukosten im Rahmen zu halten. Doch durch die Dynamisierung des Strommarktes im Zuge der Energiewende wird durch die volatilen Energieträger Wind und Sonne zunehmend eher lastabhängige Flexibilität als Gleichmäßigkeit gefordert. An sonnenreichen und windigen Tagen kann günstiger Strom durch flexible Verbraucher genutzt werden, was aber bislang die Netznutzungskosten steigen lässt. So fordert der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) eine umfassende Reform der Netznutzungsentgelte dahingehend, dass Unternehmen für eine flexible Reaktion auf die Lastsituation entlastet statt belastet werden müssten.
Darf ein Innovations-Co-Location-Speicher aus dem Netz laden?
Nein. In der EEG-Innovationsausschreibung dürfen Co-Location-Speicher nicht aus dem Netz laden. Sie müssen mit erneuerbarer Energie vor Ort geladen werden. Dadurch sind Arbitrage und insbesondere FCR ausgeschlossen; aFRR/mFRR ist nur eingeschränkt darstellbar.
Wie lange dauert die Präqualifizierung (PQ)?
Die Präqualifizierung dauert in der Regel 2–3 Monate. In dieser Zeit werden Mess- und Steuertechnik eingerichtet, Unterlagen beim Übertragungsnetzbetreiber eingereicht und Fahrtests durchgeführt.
Was bedeutet Revenue-Stack und welche Betriebsstrategie ist richtig?
Ein Batteriespeicher erzielt die besten Erträge, wenn er mehrere Einnahmequellen kombiniert (Revenue-Stack). Dazu gehören Regelenergie (FCR, aFRR, mFRR), Spotmarkt-Handel (Intraday/Day-Ahead) und betriebsinterne Anwendungen wie Peak Shaving, Eigenverbrauch oder Notstrom. Unsere Betriebsstrategien berücksichtigen dabei Zyklen, C-Rate und Garantieauflagen, damit sich Ihr Speicher nicht nur rechnet, sondern auch langlebig bleibt.
Was bedeutet Co-Location (PV-Anlage + Batteriespeicher)?
Unter Co-Location versteht man die gemeinsame Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichern am selben Standort. Vorteil: ein Netzanschluss und geteilte Infrastruktur (Trafostation, Kabeltrassen, Leittechnik). Der Speicher kann Überschüsse der PV aufnehmen und gezielt wieder abgeben. Ein Sonderfall ist die EEG-Innovationsausschreibung, die Kombinationsprojekte fördert – aber mit der Einschränkung, dass Speicher nicht aus dem Netz laden dürfen.
Was heißt GEIG?
GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz): deutsches Gesetz, das bei Neubau und größeren Renovierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden Mindestanforderungen für die Ladeinfrastruktur festlegt. Es regelt insbesondere die Leitungsinfrastruktur (Vorverkabelung) und – je nach Gebäudetyp und Stellplatzanzahl – die Pflicht zur Errichtung von Ladepunkten.
Was heißt EPBD?
EPBD (EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden): europäische Richtlinie, die die Energieeffizienz von Gebäuden vorgibt und in der aktuellen Novelle auch Mindestvorgaben für Ladeinfrastruktur, Vorverkabelung und intelligentes Laden enthält.
Was regelt das GEIG konkret?
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet Eigentümer bei Neubauten und größeren Renovierungen, Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur (Vorverkabelung) auszustatten und – je nach Gebäudetyp und Stellplatzanzahl – mindestens einen Ladepunkt zu errichten.
Gilt eine Pflicht für bestehende Nichtwohngebäude?
Ja. Seit 1. Januar 2025 muss jedes Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt vorhalten – unabhängig davon, ob gerade umgebaut oder saniert wird. Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Welche Mindestvorgaben gelten beim Neubau von Nichtwohngebäuden?
Beim Neubau von Nichtwohngebäuden mit mindestens 6 Stellplätzen ist jeder dritte Stellplatz für Ladeinfrastruktur vorzubereiten (Leitungsinfrastruktur) und mindestens ein Ladepunkt zu errichten. Bei größeren Renovierungen ab 10 Stellplätzen ist jeder fünfte Stellplatz vorzuverkabeln und mindestens ein Ladepunkt zu errichten.
Was ändert die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD-Novelle)?
Die 2024/2025 novellierte EPBD verschärft schrittweise die Mindestquoten für Vorverkabelung und Ladepunkte. Für Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ist ab 1. Januar 2027 EU-weit vorgesehen: mindestens ein Ladepunkt je 10 Stellplätze oder alternativ Leitungsinfrastruktur für mindestens 50 % der Stellplätze.
Was bedeutet „Leitungsinfrastruktur“ und „Vorverkabelung“?
Leitungsinfrastruktur umfasst geeignete Leitungswege (Leerrohre, Kabelschutzrohre, Bodenkanäle) inklusive Platz für Zähler, Datenleitungen für das Lademanagement und Schutzelemente. Vorverkabelung bedeutet, dass Leitungen bis zu den Stellplätzen geführt sind, damit Ladepunkte kurzfristig nachgerüstet werden können.
Welche Rolle spielen Lastmanagement, PV und Speicher?
GEIG/EPBD adressieren die Mindest-Infrastruktur. Für den wirtschaftlichen Betrieb empfiehlt sich zusätzlich dynamisches Lastmanagement, PV-Überschussladen und ggf. ein Batteriespeicher (Peak Shaving). So lassen sich Netzanschlüsse entlasten, Ladekosten senken und zukünftige Ausbauziele ohne Mehrkosten realisieren.
Gibt es Förderungen für Ladeinfrastruktur?
Bundesweite Programme wechseln; häufig existieren Landes- oder Kommunalförderungen sowie branchenspezifische Töpfe. In der Planung sollten Förderoptionen frühzeitig geprüft werden.
Was ist jetzt sinnvoll zu tun?
Prüfen Sie die Pflichten (Gebäudetyp, Stellplätze, Neubau/Renovierung/Bestand), planen Sie die Vorverkabelung großzügig und denken Sie künftige EPBD-Quoten mit. Sehen Sie ein Mess- und IT-Konzept sowie Lastmanagement vor, planen Sie die PV-Integration und einen Speicher ein und integrieren Sie einen Fördercheck sowie einen Zeitplan.
Was ist mit Photovoltaik gemeint?
Photovoltaik bezeichnet die Umwandlung von Lichtenergie (in aller Regel Sonnenlicht) in elektrische Energie. Um diese Umwandlung vollziehen zu können, werden Solarzellen benötigt. Seit den 1950er-Jahren wird Photovoltaik in der Raumfahrt genutzt. Heute erfolgt die vorrangige Nutzung auf der Erde zur Stromerzeugung. Dafür werden Solaranlagen (PV-Anlagen) auf Dachflächen, an Gebäudefassaden, auf Freiflächen (Ackerflächen, Grünflächen, baulichen Anlagen, gewerblichen oder industriellen Flächen, Konversionsflächen), auf dem Wasser oder auch an Schallschutzwänden, auf Garagenhöfen, auf Bushaltestellen oder Parkscheinautomaten errichtet.
Wie funktioniert eine Solaranlage?
Die in Solarmodulen verbundenen Solarzellen wandeln Sonnenenergie in elektrische Spannung um. Diese wird an der Oberfläche der Zellen über Metallkontakte abgenommen und über spezielle Solarkabel (Gleichstromkabel = DC-Kabel) weitergeleitet. Die erzeugte Elektrizität kann ins öffentliche Stromnetz eingespeist, direkt genutzt oder in Batterien gespeichert werden. Zur Nutzung im Unternehmen oder Einspeisung ins Netz muss die Gleichspannung durch einen Wechselrichter in Wechselspannung umgewandelt werden. Ein digitaler Stromzähler zählt die (überschüssige) eingespeiste Energiemenge.
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage überhaupt (noch)?
JA! Natürlich! Die Photovoltaik ist mittlerweile die günstigste Energieform, die es gibt. 2023 wurden weltweit 413 GW neue Solaranlagen gebaut, davon 14 GW in Deutschland. In Deutschland sind aktuell circa 3,7 Millionen Solaranlagen mit über 82 GW Gesamtleistung installiert. Das „Sich-Lohnen“ hängt maßgeblich davon ab, wie viel die PV-Anlage pro installiertem kWp (Kilowattpeak) kostet. Ist dieser Preis zu teuer, lohnt sich die Photovoltaikanlage wirtschaftlich nicht. Die Rendite ist heute umso höher, je mehr Selbstverbrauch generiert wird. Auch Volleinspeiseanlagen sind wirtschaftlich lohnenswert.
Erhöhen Photovoltaikanlagen die Brandgefahr auf meiner Halle bzw. meinem Dach?
Der Irrglaube, eine PV-Anlage sei eine große Brandgefahr, hält sich leider zum Teil noch immer. Fakt ist: Das Brandrisiko bei Solaranlagen ist NICHT höher als bei anderen elektrischen Installationen im Haus. Die 3,7 Millionen installierten Anlagen in Deutschland gäbe es nicht, und Versicherungskonzerne würden keine Versicherungen anbieten, würde von Solaranlagen generell ein erhöhtes Brandrisiko ausgehen. Das Feuerwehrmagazin schreibt: PV-Anlagen oder Solarmodule gelten als sehr sicher im Betrieb.
Lässt die Feuerwehr mein Gebäude abbrennen, wenn sich eine PV-Anlage auf den Dachflächen befindet?
Auch der Mythos, die Feuerwehr würde nicht löschen und Gebäude abbrennen lassen, wenn sich eine Solaranlage auf dem Dach befindet, kursiert nach wie vor völlig zu Unrecht. Moderne Solaranlagen haben Notfallabschaltungen. Andererseits sind Brände an elektrischen Anlagen für die Feuerwehr nichts Neues oder ein Hinderungsgrund für ihre Arbeit. Sicherheitsabstände zu elektrischen Anlagen müssen nach DIN VDE 0132 eingehalten werden – mindestens 1 Meter bei bis zu 1.000 V Wechselspannung und 1.500 V Gleichspannung. Löschmittel sind Wasser, Pulver- und Kohlendioxidlöscher. Im Ergebnis wird die Feuerwehr die Hilfeleistung also nicht unterlassen und alle Brände versuchen zu löschen.
Benötige ich ein eigenes Hallendach oder eine eigene Freifläche, um eine PV-Anlage zu betreiben?
Sie benötigen nicht zwingend eine eigene Dachfläche oder ein eigenes Grundstück für den Betrieb einer großen Solaranlage. Man kann auch geeignete Flächen pachten, darauf die PV-Anlage installieren und den Strom verkaufen.
Ist effektive Stromproduktion mit einer Solaranlage nur in warmen, südlichen Regionen möglich?
Dabei handelt es sich um einen besonders verbreiteten Irrglauben über die Photovoltaik, der darauf beruht, dass die PV-Stromerzeugung nur in warmen Regionen und in südlichen Ländern effizient sei. Allein 2023 betrug die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen in Deutschland über 55 TWh – mehr als aus Steinkohle oder Erdgas. Für hohe Erträge ist nämlich nicht die Temperatur entscheidend, sondern die Anzahl der Sonnenstunden. Gut ausgerichtete Solaranlagen in Deutschland erreichen über 1.300 Volllaststunden (über 1.300 kWh pro installiertem kWp). Fakt ist: Die Sommermonate Juni, Juli und August liefern hohe Stromerträge bei Solaranlagen, aber bei zu hohen Temperaturen sinkt der Wirkungsgrad einer Photovoltaikanlage. April und Mai produzieren genauso viel wie der Hochsommer. Daher lässt sich sagen, dass von April bis August ähnlich viel Strom produziert wird.
Wie viel Photovoltaik wird für die Energiewende benötigt?
Um unseren gesamten Energiebedarf aus Erneuerbaren Energien (EE) zu decken, ist ein massiver Ausbau der installierten PV-Leistung von derzeit 81 Gigawattpeak (GWp) auf ca. 215 GWp bis 2030 und ca. 400 GWp bis 2040 notwendig.
Wie günstig ist Solarstrom aus großen Solarkraftwerken mittlerweile?
Neue, große MW-Solarkraftwerke produzieren PV-Strom zu Kosten von ca. 4 – 7 Cent/kWh (= Stromgestehungskosten). Stromgestehungskosten sind das Verhältnis aus Gesamtkosten und elektrischer Energieproduktion bezogen auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer. Hauptkostentreiber sind die Anschaffungsinvestitionen und die Finanzierungsbedingungen. Betriebskosten spielen eine untergeordnete Rolle, da für Sonnenenergie kein Geld bezahlt wird.
Werden Photovoltaikanlagen überhaupt noch gefördert?
Mit „Förderung“ ist meist die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gemeint. Das EEG trat am 1. April 2000 in Kraft und gilt noch immer. Es schreibt Vorrang und Abnahmegarantie für eingespeisten Strom sowie eine feste Vergütung fest. Es gab unzählige Novellierungen. Darüber hinaus gibt es bundesland-spezifische Förderprogramme. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) unterstützt mit verschiedenen Kreditprogrammen den PV-Ausbau.
Verteuert Photovoltaik den Strombezug in Deutschland?
Nein. Seit der Abschaffung der EEG-Umlage Mitte 2022 enthält der Strompreis keine Bestandteile zur Vergütung von PV-Strom. Die niedrigen Gestehungskosten von PV-Strom im Vergleich zur sehr teuren Stromerzeugung aus Erdgas helfen im Gegenteil, die Kosten zu senken.
Gibt es in Deutschland ausreichend Flächen für Photovoltaikanlagen?
Absolut! Und dies ganz ohne nennenswerte Konflikte mit der Landwirtschaft oder dem Naturschutz. Wichtig ist hierbei die integrierte Photovoltaik. Beispiele sind Parkplätze, Garagenhöfe, Gebäude, Schienenwege, Autobahnen, Lärmschutzwände, Agri-Photovoltaik und Floating-Solaranlagen auf künstlichen Seen. Allein die ca. 40 Mio. Gebäude in Deutschland bieten ein technisches Potenzial in der Größenordnung von 1.000 GWp. Bisher genutzt werden weniger als 10 % des Potenzials auf Dächern und weniger als 1 Promille des Fassadenpotenzials.
Müssen Solaranlagen nach Süden ausgerichtet sein?
Eine Südausrichtung ist kein Muss. Auch bei einer West-, Ost-, Südwest- oder Südost-, ja sogar Nordausrichtung der Photovoltaikanlage kann je nach Dachneigung eine signifikante Leistung erwirtschaftet werden. Bei reiner Südausrichtung mit 36° Neigungswinkel erzielt man den höchsten Ertrag pro installiertem kWp. Allerdings nutzt man die Fläche dann wegen der Selbstverschattung nicht effizient. Solche Anlagen wurden bis 2011 gebaut, als die Komponentenpreise höher waren. Moderne Anlagen nutzen die vorhandene Fläche maximal und optimal: Das führt dazu, dass die Solarmodule mit weniger Neigungswinkel installiert und zum Beispiel nach Osten und Westen oder Norden und Süden ausgerichtet werden. Zum einen erreicht man eine gleichmäßigere Stromerzeugung über den Tag und zum anderen erzeugt man auf der vorhandenen Fläche insgesamt absolut mehr Kilowattstunden Solarstrom.
Ist eine kontinuierliche Überwachung der Solaranlage aufwendig und überhaupt notwendig?
Das professionelle Monitoring der PV-Anlage ist absolut notwendig – umso mehr, je größer die Anlage ist und je weiter sie vom eigenen Wohnort oder Unternehmenssitz entfernt ist. Jeder Tag, an dem das Solarkraftwerk aufgrund eines technischen Defekts ausfällt, ist ein Verlust, da die Anlage dann keinen Strom produzieren kann. Unternehmen entscheiden sich manchmal gegen PV wegen des vermeintlich komplexen Monitorings. Aber dem ist nicht so. Heute kann man von jedem PC, Smartphone oder Tablet 24/7 auf die relevanten Daten der PV-Anlage zugreifen und so mögliche Fehler oder Abweichungen frühzeitig erkennen.
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